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„Bund-Länder-Einigung bei Übernahme von Kosten der Pandemiebekämpfung“

Landeshauptleute haben sich im Beisein von Bundeskanzler Kurz auf erste finanzielle Lösung der Corona-Kosten geeinigt – Beschlüsse auch zu Kunst und Kultur sowie Wasserkraft

Mit einer ersten Einigung in Sachen Kostenübernahme des Bundes hinsichtlich der von den Ländern getätigten Ausgaben zur Eindämmung von COVID-19 hat heute (15. Mai) die Landeshauptleutekonferenz im Beisein von Bundeskanzler Sebastian Kurz geendet, die in den Redoutensälen neben dem Linzer Landhaus tagte. Weitere für Vorarlberg wichtige Beschlüsse wurden im Bereich Kunst und Kultur sowie bei der Wasserkraft gefasst.

Auch in den Ländern gibt es millionenschwere Kosten zur Pandemiebekämpfung. Hinsichtlich der Kostenübernahme durch den Bund hat es nun eine erste Einigung gegeben, so Landeshauptmann Markus Wallner: „Die Länder haben sich mit dem Bund geeinigt, dass alle explizit geregelten Kosten aus dem Epidemiegesetz zur Krisenbekämpfung zu übernehmen sind.“ Dies umfasst Tests in staatlichen Untersuchungsanstalten, Epidemieärzte, Ortssperrungen, Betriebsschließungen, die Überwachung und Absonderung ansteckungsverdächtiger Personen sowie die Beistellung von Unterkünften.

In einem nächsten Schritt sollen auch Kosten wie Schutzausrüstung, die Hotline 1450 sowie Zusatzkosten für erweiterte Bettenkapazitäten übernommen werden. „Die Länder sind der Meinung, dass auch diese Kosten vom Bund zu tragen sind. Hier wird es einen weiteren Fahrplan geben“, so der Landeshauptmann. Für Vorarlberg sind bis dato insgesamt Ausgaben in Höhe von ca. 16 Millionen Euro entstanden.

Finanzielle Hilfe für Kunst und Kultur
Die Landeshauptleute bekennen sich zu einem attraktiven Kunst- und Kulturland Österreich. Für den durch Corona stark belasteten Bereich schlagen die Landeshauptleute „umfassende und effektive Maßnahmen für Kunst und Kultur durch den Bund“ vor. Diese sollen zur langfristigen Sicherung der Kulturlandschaft in Österreich rasch und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.

Gegen Wasserkraft-Ausverkauf
Eine einheitliche Position nehmen die Landeshauptleute auch beim derzeit laufenden Vertragsverletzungsverfahren ein, das die EU-Kommission wegen der Wiederverleihung der Wasserbenutzungsrechte gegen die Republik Österreich eingeleitet hat. „Das Verfahren gefährdet den Weiterbetrieb der Vorarlberger Kraftwerke und damit nicht nur die Energieversorgung im Lande, sondern auch die Energieautonomie Vorarlbergs“, verdeutlicht Landeshauptmann Wallner. Das sei für die Landesregierung nicht hinnehmbar. „Für mich ist klar: Die Vorarlberger Wasserkraft muss in Vorarlberger Hand bleiben“, so Wallner.

Von der Kommission wird behauptet, dass das österreichische Wasserrecht zum einen gegen die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie verstoße und dass die Niederlassungsfreiheit unzulässig eingeschränkt werde. Aus österreichischer Sicht ist das eine rechtliche Fehlinterpretation: „Es geht bei der Bewilligung um den Betrieb bestehender Anlagen, nicht um eine Dienstleistung. Niemand kann verstehen, dass diese Bewilligung europaweit ausgeschrieben werden sollte und dass dadurch ausländische Betreiber in Vorarlberg Wasserrechte erwerben und die Kraftwerke blockieren könnten“, führte Landeshauptmann Wallner aus. Per Beschluss wird die Bundesregierung ersucht, sich weiter tatkräftig um die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens zu bemühen.

Foto: Mayrhofer / Land Oberösterreich


© 2024 Markus Wallner