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„Abschaffung der Kalten Progression ist ein wichtiger und richtiger Schritt“

Landeshauptmann Markus Wallner begrüßt die heute (14.9.) verabschiedete Einigung der Bundesregierung zur Abschaffung der Kalten Progression ab 1. Jänner 2023: „Wie von uns mehrfach gefordert wird die schleichende Steuererhöhung nun endlich beendet und die Bevölkerung nachhaltig entlastet.“ Darüber hinaus trage laut Wallner der heutige Beschluss zur Valorisierung der Sozialleistungen dazu bei, den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben.

Ab dem 1. Jänner 2023 werden Einkommenssteuer-Grenzbeträge (mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55%), Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge, Verkehrsabsetzbeträge usw. automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst. Zwei Drittel der Einnahmen durch die Kalte Progression fließen nun automatisch via Einkommenssteuer und Absetzbeträge zurück an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das übrige Drittel (ca. 600 Mio. Euro) soll vor allem kleineren und mittleren Einkommen zugutekommen. Wallner erinnerte daran, dass das Land Vorarlberg die Abschaffung der Kalten Progression in der Vergangenheit wiederholt und mit Nachdruck gefordert hat – zuletzt im Zuge des Vorsitzes in der Landeshauptleutekonferenz im ersten Halbjahr 2022. Den nunmehrigen Beschluss der Bundesregierung im Ministerrat sieht er positiv: „Diese Maßnahme ist angesichts der massiven Teuerung ein wichtiger und richtiger Schritt im Sinne der Bevölkerung. Die hohe Inflation ist allseits deutlich spürbar: Sie reduziert die Kaufkraft jeder und jedes einzelnen und belastet viele Haushalte. Die Abschaffung der Kalten Progression wirkt gegen diese Entwicklungen – und sie tut es nachhaltig. Durch diesen Eingriff in das Steuersystem bleibt auf lange Sicht für die Steuerzahlenden mehr Netto vom Brutto.“

Der Landeshauptmann begrüßt ebenfalls den Beschluss der Bundesregierung zur
Valorisierung der Sozialleistungen: Ab 1. Jänner werden Sozial- und Familienleistungen (u.a. Kranken-, Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag) erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst. Wallner betont: „Auch diese Maßnahme wirkt langfristig. Dadurch bleibt vor allem den Menschen, die es besonders nötig haben, unterm Strich mehr.“

Foto: Frederick Sams


© 2024 Markus Wallner