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Weitere Schritte in Richtung Normalität

Die Bundesregierung plant, die Corona-Maßnahmen bis zum Sommer in zwei Schritten zu lockern. Landeshauptmann Markus Wallner begrüßt die am Donnerstag, 10 Juni, in Kraft tretenden Öffnungsschritte und bezeichnet die vom Gesundheitsminister erlassene 4. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung als großen Schritt in Richtung Normalität. Per 10. Juni gibt es etwa eine auf 24 Uhr ausgeweitete Gastronomie-Sperrstunde, gelockerte Besuchsgruppenbeschränkungen, eine 10- statt einer 20-Quadratmeter-Regel und keine Maskenpflicht mehr in bestimmten Bereichen im Freien. Per 1. Juli sind weitere Öffnungsschritte geplant, Details dazu werden Ende Juni bekannt gegeben.

Die weiteren Öffnungsschritte ab dem 10. Juniumfassen unter anderem Zusammenkünfte, Freizeitbetriebe, Sportstätten, Kontaktbeschränkungen, die Maskenpflicht, die Abstandspflicht sowie die Gastronomie. Landeshauptmann Wallner blickt angesichts der weiteren Öffnungsschritte zuversichtlich in die Zukunft: „Durch den laufenden Impffortschritt verbessert sich die Lage aktuell deutlich. Auch wenn wir weiterhin eine gewisse Eigenverantwortung brauchen, sind wir auf einem guten Weg“. Als Zutrittsberechtigung ist in allen Bereichen die 3-G Regel ausschlaggebend, d.h. es gilt „getestet, geimpft, genesen“. Einmal mehr ruft der Landeshauptmann die Bevölkerung auf, sich für die kostenlose Corona-Schutzimpfung anzumelden. „Die Impfung ist unser wichtigstes Instrument im Kampf gegen die Pandemie“, so Wallner.

Die wesentlichen Änderungen ab dem 10. Juni im Überblick:

Maskenpflicht und Mindestabstand

  • Der Mindestabstand wird von zwei Metern auf einen Meter reduziert.
  • Die Maskenpflicht im Außenbereich entfällt.

Reisebusse und Ausflugsschiffe im Gelegenheitsverkehr sowie Seil- und Zahnradbahnen

  • Reisebusse und Ausflugsschiffe im Gelegenheitsverkehr können mit 100 % Kapazität fahren. Es gilt die 3G-Regelung (genesen, getestet und geimpft) und es muss in geschlossenen Räumen eine Maske getragen werden.
  • Die Auslastung bei geschlossenen oder abgedeckten Seil- und Zahnradbahnen wird auf maximal 75% hochgesetzt.

Handel

  • Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10m² gesenkt.

Gastronomie

  • Die Sperrstunde wird auf 24.00 Uhr ausgeweitet.
  • Indoor sind Besuchergruppen von maximal 8 Personen, outdoor von maximal 16 Personen zuzüglich Minderjähriger, über die eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird, zulässig.
  • Mitarbeiter benötigen einen aktuellen 3G-Nachweis (genesen, getestet oder geimpft).

Freizeitbetriebe und Sport

  • Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10m² gesenkt.

Zusammenkünfte

  • Indoor sind Zusammenkünfte von maximal 8 Personen zuzüglich Minderjähriger, über die eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird, und outdoor von maximal 16 Personen zuzüglich Minderjähriger, über die eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird, zulässig. - - Bei Zusammenkünften von maximal 8 Personen (zzgl Minderjährige) gilt keine Abstands- und Maskenpflicht.
  • Zusammenkünfte ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätzen
  • Verabreichung von Speisen und Getränken wird im Freiluftbereich wieder erlaubt.
  • Eine Anzeigepflicht besteht ab 17 Personen.
  • Zusammenkünfte mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
  • Sind weiterhin outdoor mit maximal 3.000 Personen, indoor mit maximal 1.500 Personen zulässig. Die maximale Auslastung wird auf 75% der Personenkapazität des Ortes der Zusammenkunft erweitert.
  • Musikproben im Amateurbereich sind wieder generell zulässig. Es muss keine Maske getragen werden. Es gilt ein Abstand von einem Meter, kurzfristige darbietungstypische Unterschreitungen sind zulässig.

Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit

  • Die zulässige Teilnehmerzahl wird auf 50 Teilnehmer zuzüglich 4 Betreuungspersonen erweitert.

Foto: VLK/Serra


© 2024 Markus Wallner