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Ausreisetestpflicht ab Mittwoch für Bregenzerwald und Rheindeltaregion

Nach Absprache mit den betroffenen Gemeinden verlängert die Landesregierung die derzeit geltende Ausreisetestpflicht aus dem Bregenzerwald um eine weitere Woche. Gleichzeitig wird für die Rheindeltaregion ab Mittwoch (5. Mai) ebenfalls eine Ausreisetestverpflichtung in Kraft gesetzt, um die lokal stark steigenden Infektionszahlen unter Kontrolle zu bringen. Enden werden mit Dienstag (4. Mai 2021) 24:00 Uhr, die in der Marktgemeinde Lustenau derzeit geltenden zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen. In den zwölf Bregenzerwälder Gemeinden werden diese hingegen um eine weitere Woche verlängert. Darüber haben am Montagvormittag (3. Mai) Landeshauptmann Markus Wallner, die beiden Landesräte Martina Rüscher und Christian Gantner und der Bürgermeister der größten Rheindeltagemeinde, Herbert Sparr aus Höchst, in einer gemeinsam einberufenen Pressekonferenz informiert.

An der entsprechenden Verordnung wird in den zuständigen Abteilungen des Landes bereits gearbeitet. Es werde ganz bewusst auf eine Strategie von regionalen Maßnahmen gesetzt, um Vorarlberg landesweite Einschränkungen zu ersparen, führte Wallner aus: „Wir bleiben auf Kurs, wir werden die Öffnungsschritte beibehalten, uns auch weiter gut vorbereiten auf Mitte Mai hin“. Klar sei aber auch, „dass wir überall dort ganz genau hinschauen – regional, in die Talschaften aber auch auf die einzelnen Gemeinden –, wo es unter Umständen eine Entwicklung in die andere Richtung geben kann.“ Bei allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Regionen Bregenzerwald und Rheindelta bedankte sich der Landeshauptmann für das konsequente Mittragen der Maßnahmen.

Brandherde finden, Infektionsketten brechen

Mit Blick auf die gestiegenen COVID-PatientInnenzahlen in den Landeskrankenhäusern machte Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher klar: „Was uns jetzt hilft, ist, kleine Brandherde zu finden und die Infektionsketten zu unterbrechen. Darum machen diese Maßnahmen jetzt verstärkt Sinn“. Die Bürgerinnen und Bürger rief sie dazu auf, die Bemühungen zu unterstützen: „Halten Sie Abstand, tragen Sie Maske, lassen Sie sich regelmäßig testen und nehmen Sie das kostenlose Impfangebot wahr!“ Die Maßnahmen bezeichnete Rüscher als „Teil der Lösung für Vorarlberg“. Die „Selbstverantwortung“ der Bürgerinnen und Bürger sei jetzt gefragt, ergänzte der Bürgermeister der größten Rheindeltagemeinde, Herbert Sparr aus Höchst: „Wir appellieren an alle, die in der Rheindeltaregion wohnen, das auch zu beherzigen“.

Testbestätigung bei Ausreise bereithalten

An die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden richtete Wallner den Appell, die erweiterten Testmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Außerdem wiederholte er „für eine gute Abwicklung“ seine Bitte, die erforderliche Bestätigung eines negativen Tests schon bei der Zufahrt zu den eingerichteten Kontrollpunkten bereitzuhalten. „Halten Sie diese Testbestätigung bereit, damit wir eine schnelle Abwicklung der Verkehrsflüsse gewährleisten können“. Um Verständnis bat der Landeshauptmann die Bevölkerung in den betroffenen Regionen: „Wir tun das aus Gründen Ihres persönlichen Schutzes“.

Testangebote werden aufgestockt

Damit der Bevölkerung ausreichend Testplätze zur Verfügung stehen, haben die drei Rheindelta-Gemeinden Gaißau, Fußach und Höchst angekündigt, ihre Testkapazitäten aufzustocken. Bereits jetzt sind bis zu 20.000 Tests pro Woche möglich. Vom Land wird zusätzlich ein TestBUS in die Region entsendet, kündigte Gantner an. Ab morgen, Dienstag (4. Mai), 8:00 Uhr ist der TestBUS am Kirchplatz in Höchst stationiert. Auch ohne Anmeldung sind dann vor Ort Testungen möglich. Positiv sei darüber hinaus, dass auch die großen Unternehmen der Region ihren Mitarbeitenden Testmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Das mache sie zu wichtigen Partner, bedankte sich Landesrat Gantner. In dem Zusammenhang erinnerte er an die rund 4.500 Personen, die täglich in die Region Rheindelta beruflich einpendeln.

Rheinbrücken als Kontrollpunkte

Das Mitführen eines negativen Testergebnisses wird bei der Ausreise aus der Region Rheindelta an zwei Kontrollpunkten überwacht: der Rheinbrücke Fußach-Hard und der Rheinbrücke Höchst-Lustenau. Für eine Ausreise ab Mittwoch (5. Mai) 00:00 Uhr, sind als Nachweis verschiedene Testvarianten zulässig, wie Sicherheitslandesrat Christian Gantner ausführte:

  • ein im Landessystem registrierter negativer Selbsttest („Wohnzimmertest“), der nicht älter als 24 Stunden ist;
  • ein negativer Antigentest einer befugten Stelle, der nicht älter als 48 Stunden ist oder
  • ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ab Probeabnahme ist.

Die Testpflicht entfällt, wenn ein positiver Antikörpertest (Korrelation mit einem Neutralisationstest durch Labor bestätigt und nicht älter als drei Monate) bzw. ein Absonderungsbescheid, der nicht älter als sechs Monate ist, vorgelegt werden kann. Einfache Wohnzimmertests, die nicht im Landessystem registriert sind, reichen als Bestätigung nicht aus. Zusätzlich zu den Kontrollpunkten auf den Brücken würden auch die Grenzkontrollen zur Schweiz verstärkt, kündigte Landesrat Gantner an.

Ausnahmen bei Ausreisetestpflicht

  • Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr;
  • die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
  • Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Gesundheitsbehörden sowie Angehörige von Rettungsorganisationen, des Bundesheeres und der Feuerwehr im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. von Einsätzen;
  • den Betrieb und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Infrastrukturen und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Straßendienst, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung oder Post- und Versanddienstleistungen;
  • die Durchfahrt durch den Bregenzerwald ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt;
  • den Güterverkehr, Tiertransporte und den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen;
  • die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen;
  • die Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit;
  • Schülerinnen und Schüler von Schulen gemäß dem Schulorganisationsgesetz und dem Privatschulgesetz sowie von land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen gemäß dem Vorarlberger Landwirtschaftlichen Schulgesetz, jedoch ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am Unterricht an diesen Schulen (Hin- oder Rückfahrt).

Zonen bleiben, Lustenau fällt heraus

Die zusätzlichen Schutzzonen im Bregenzerwald werden per Verordnung um sieben Tage verlängert, wobei das bisher verordnete Distance-Learning für die Oberstufen ab Mittwoch (5. Mai) entfällt. Nicht mehr in die Schutzzonenregelung fällt ab Mittwoch, (5. Mai) 00:00 Uhr die Marktgemeinde Lustenau, erläuterte die Gesundheitslandesrätin.

Inzidenzwerte machen Einschreiten notwendig

Die jetzt verfügten Maßnahmen seien auch darauf ausgerichtet, bei den geplanten österreichweiten Öffnungsschritten dabei sein zu können, führte Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher aus. Die aktuelle Situation nannte er alles andere als entspannt, auch wenn in Teilbereichen eine gewisse Entspannung auszumachen sei. Vorarlberg würde sich dadurch auszeichnen, dass Infektionen unterschiedlich auf Regionen, Bezirke und Gemeinden verteilt wären, sagte Grabher. Als Beispiel führte er Lustenau an, wo sich die Lage mittlerweile klar verbessert darstellt. So gesehen hätten die Maßnahmen „Wirkung gezeigt“, betonte der Sanitätsdirektor: „Umgekehrt hat sich die Inzidenz in den drei Rheindelta-Gemeinden innert weniger Tage nahezu verdreifacht“. Diese Entwicklung habe letztlich zur Entscheidung geführt, auch für diese Region eine Ausreisetestpflicht umzusetzen, begründete Grabher den Schritt.

Zusammengefasst alle (Neu)-Regelungen bzw Verlängerungen ab Mittwoch, 0:00 Uhr:

  • Bregenzerwald Ausreisetestungen und Zonen-Maßnahmen werden um 1 Woche verlängert (für alle zwölf Gemeinden)
  • Lustenau Zonen-Maßnahmen werden aufgehoben
  • Rheindelta (Höchst, Gaißau, Fußach): Ausreisetestpflicht.

Foto: VLK/Frederick Sams


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