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LH Wallner: Öffnungsschritte in Vorarlberg fixiert

„Gehen einen Schritt voran, verantwortungsvolle Umsetzung“

Bund und Land haben heute (Dienstag) die Eckpunkte für eine kontrollierte Öffnung, die in Vorarlberg ab 15. März zur Anwendung kommen, fixiert. Die Öffnungsschritte umfassen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche, Veranstaltungen, Selbsthilfegruppen und die Gastronomie. „Wir gehen damit einen Schritt voran und werden diese Maßnahmen verantwortungsvoll umsetzen“, sagte Landeshauptmann Markus Wallner. Bei den Zutritten (außer Gastronomie) kommt erstmals ein in Vorarlberg entwickeltes Selbsttest-System mit digitaler Erfassung zur Anwendung.
Gemeinsam mit Landesrätin Martina Rüscher und Landesrat Christian Gantner appellierte der Landeshauptmann an die Mithilfe der Bevölkerung: „Nur wenn die Regeln eingehalten werden (Testen, Abstand, Masken etc.) wird uns dieser Öffnungsschritt gelingen“. Alle vereinbarten Präventionsmaßnahmen werden streng kontrolliert. Das Projekt wird vom Gesundheitsministerium wissenschaftlich begleitet.

Das Pilotprojekt startet am 15. März. Die Maßnahmen werden laufend in Bezug auf das Infektionsgeschehen und der Einhaltung der Präventionskonzepte evaluiert. Basis für die Öffnungsschritte ist eine Ausweitung der Tests, um infizierte Personen früh zu erkennen und absondern zu können. Präventionskonzepte, 2 Meter Abstand, FFP2-Pflicht, Registrierungspflicht, beschränkte Gruppengröße sind zentrale Bestandteile einer vorsichtigen Öffnung. Eine weitere Basis ist ein striktes und umfassendes Contact Tracing.

Ein negativer Testnachweis ist die Voraussetzung für die Nutzung des durch die Öffnungen erweiterten Angebots. Neben Antigen-Tests und PCR-Tests kommen nun für die Bereiche Kinder und Jugend sowie Veranstaltungen erstmalig auch Selbst-Tests zur Anwendung.

  1. PCR-Tests sind der Gold-Standard beim Nachweis für SARS-CoV-2, weshalb mit einem negativen PCR-Nachweis bis zu 72 Stunden nach Testung das erweiterte Angebot genutzt werden kann.
  2. Antigen-Tests müssen wie bereits üblich von medizinisch qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Diese gelten maximal 48 Stunden ab Testung für die Nutzung des erweiterten Angebots.
  3. Selbsttests in Teststraßen werden unter Aufsicht an den derzeitigen Teststationen oder anderen „offiziellen“ Abnahmestellen durchgeführt. Diese gelten 48 Stunden ab der Testung.
  4. Selbsttests zuhause sind für 24 Stunden ab Testung gültig und gelten nur für einen eingeschränkten Geltungsbreich. Das Nachweis-System wird technisch vom Land Vorarlberg vorbereitet und umgesetzt.

Das regelmäßige und häufige Testen erlaubt eine engmaschige Überwachung des Infektionsgeschehens und damit ein früheres Erkennen von Infektionsfällen, das bei schneller Isolierung zu einer Unterbrechung der Infektionskette führt.

Öffnungsschritte ab 15. März
Öffnungsschritte in der Modellregion Vorarlberg gibt es in den folgenden Bereichen: außerschulische Jugendarbeit, Kultur und Sport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Selbsthilfe, Veranstaltungen und Tagesgastronomie. Folgende Regelungen gelten für die jeweiligen Bereiche:

Außerschulische Jugendarbeit und Kultur

  • Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • Bei Aktivitäten in geschlossenen Räumen besteht Testpflicht
  • Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien
  • Verpflichtendes Präventionskonzept
  • Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Sport bis 18 Jahre

  • Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • Erlaubt sind Trainings mit 2 Meter Abstand in allen Sportarten (kurzfristige Unterschreitung ist möglich), keine Sportarten mit Kontakten bei sportartspezifischer Ausübung.
  • Test-Pflicht, wenn Sport in geschlossenen Räumen stattfindet
  • Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien
  • Verpflichtendes Präventionskonzept
  • Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Treffen von Selbsthilfegruppen:

  • Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen
  • Der Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten
  • Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Veranstaltungen

  • Nur mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
  • Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • Test-Pflicht für alle Veranstaltungen
  • FFP2-Pflicht bei allen Veranstaltungen
  • Die Obergrenze für BesucherInnen für Veranstaltungen beträgt 100 Personen und max. 50 Prozent des Fassungsvermögens.
  • Gäste - Registrierungspflicht
  • Verpflichtendes Präventionskonzept
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

Öffnung der Gastronomie

  • Behördlicher Antigen- oder PCR-Test notwendig
  • In geschlossenen Räumen und im Freien möglich
  • 2 Meter Abstand zwischen den Tischen
  • Pro Tisch max. 4 Erwachsene aus max. 2 Haushalten zuzüglich minderjährige Kinder ODER gemeinsamer Haushalt
  • Selbstbedienung nur mit besonderen hygienischen Vorkehrungen
  • Gäste- Registrierungspflicht
  • Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test oder Selbsttest an der Teststraße

Foto: Landespressestelle/Sams


© 2024 Markus Wallner