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Bund hat neue Einreiseregelungen erlassen

Inkrafttreten am 19. Dezember 2020 – regelmäßige Familienbesuche sind möglich.

Das Gesundheitsministerium hat am Dienstag, den 15. Dezember 2020, die Einreiseverordnung für Österreich novelliert, welche am 19. Dezember 2020 in Kraft tritt. Die wesentlichsten Änderungen gegenüber den bisherigen Einreisebestimmungen sind: Die Liste der Staaten, die nicht als Risikogebiet gelten und für welche es somit keine Einschränkungen bei der Einreise gibt, umfasst in Europa lediglich die Länder Finnland, Irland, Island, Norwegen und Vatikan.

Einreisen sind ohne Einschränkungen möglich:

• von Personen im regelmäßigen Pendlerverkehr (mindesten 1 pro Monat) zu beruflichen Zwecken (außer Personenbetreuer),
• von Personen im regelmäßigen Pendlerverkehr (mindestens 1 pro Monat), um familiäre Zwecke zu erfüllen oder Besuch beim Lebenspartner,
• bei unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (wie schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten, Betreuung in Notfällen),
• zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen
    - von österreichischen Staatsbürgern,
    - von Personen, denen von einer österreichischen Krankenanstalt aus besonders berücksichtigungswürdigen medizinischen Gründen eine Behandlungszusage erteilt wurde,
    - von Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in Österreich unterliegen,
    - Wiedereinreise von Personen mit Wohnsitz in Österreich,
• von Personen, die nach Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen,
• aus zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall,
• aus zwingenden Gründen für erforderliche land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen im Einzelfall,
• zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs,
• von Personen, die ausländisches Territorium durchqueren (z.B. Großes Deutsches Eck),
• von Transitpassagieren,
• für Insassen von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen im öffentlichen Dienst,
• für die Besatzung einer Repatriierungsfahrt einschließlich der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

Für eine Einreise aus den Risikogebieten wie Deutschland, Schweiz und Liechtenstein (auf Grundlage einer 14 Tages-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohnern) ist grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne erforderlich. Hierzu ist bei der Einreise möglichst das beiliegende Formblatt „Quarantäneverpflichtung“ ausgefüllt mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen.

Frühestens am fünften Tag nach der Einreise kann ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigentest auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden. Ein negatives Testergebnis beendet die Quarantäne vorzeitig. Selbiges gilt für die Einreise aus den genannten Staaten (Risikogebieten), wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass die vergangenen zehn Tage nur in einem dieser Staaten oder Österreich verbracht wurden. Die Kosten für die Tests sind selbst zu tragen.

Einreisen insbesondere

• von humanitären Einsatzkräften,
• von Personen, die zu beruflichen Zwecken (z.B. 24-Stunden-Betreuung, Saisonnierarbeitskräfte) einreisen,
• einer Begleitperson im Rahmen der Einreise aus medizinischen Gründen,
• von Personen, die eine zwingende gerichtlich oder behördlich auferlegte Pflicht (z.B. Ladung zur Gerichtsverhandlung) wahrnehmen,

sind mit einem ärztlichen Zeugnis mit Bestätigung eines negativen COVID-Tests (maximal 72 Stunden alt) möglich. Kann dieses Zeugnis nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ist ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigentest auf SARS-CoV-2 negativ, gilt die Quarantäne als beendet. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen.

Die zehntägige Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich vorzeitig beendet werden, wenn sichergestellt ist, dass bei der Ausreise das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausreise möglichst so erfolgt, dass andere Menschen dabei nicht gefährdet werden (etwa durch weitgehendste Kontaktreduktion gegenüber haushaltsfremden Personen oder entsprechende Schutzmaßnahmen).

Im Hinblick auf eine weitere Eindämmung der COVID-19-Infektionsentwicklung im Land appelliert Landeshauptmann Markus Wallner, die Einreise- und Schutzmaßnahmen, insbesondere auch an den Weihnachtsfeiertagen, konsequent einzuhalten: „Dabei ist beispielsweise die Einreise nach Österreich für Einkaufsfahrten nicht gestattet.“

Nähere Informationen sind auf der Website des Landes Vorarlberg www.vorarlberg.at/verkehr abrufbar.

Foto: mauche.eu


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