• Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

„Regelung zu Sonn- und Feiertagsöffnung bleibt unverändert“

Verordnung bis Ende 2022 verlängert – Landeshauptmann: „Nein zu genereller Sonn- und Feiertagsöffnung“

Die Landesregierung hat kürzlich den Erlass einer Verordnung des Landeshauptmannes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen befürwortet. Damit wird die bisherige Verordnung um zwei weitere Jahre verlängert. Zwischen 7:00 Uhr und 12:00 Uhr ist es den Inhabern insbesondere kleiner Lebensmittelgeschäfte weiterhin möglich, auch sonn- und feiertags für zwei Stunden offen zu halten. Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist jedoch nicht erlaubt. „Der Großteil der Bevölkerung lehnt eine generelle Öffnung an Sonn- und Feiertagen ab. Diese Tage sind wichtig, um erneut Energie zu tanken“, so Wallner.

Die Sonn- und Feiertags-Öffnungszeitenverordnung wurde 1998 erstmals erlassen und seither immer wieder verlängert. Die Regelung beinhaltet Verkaufstätigkeiten für Waren des täglichen Bedarfes. Besonders kleine Familienunternehmen und der kleinstrukturierte Lebensmittelhandel können davon profitieren. Gegen die Neuerlassung der Verordnung haben sowohl die Wirtschaftskammer Vorarlberg als auch die Arbeiterkammer Vorarlberg und die volkswirtschaftliche Amtssachverständige keinen Einwand erhoben. „Die derzeitige Praxis hat sich gut bewährt“, betont der Landeshauptmann. Für ihn kommen generelle Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen weiterhin nicht infrage.


© 2024 Markus Wallner